Stand: 28. Oktober 2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von QORLYNT durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Das Plattformabonnement richtet sich nicht an Verbraucher.
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1. Anbieter, Anwendungsbereich und Rangfolge
Vertragspartner ist Smart TB Tech UG (haftungsbeschränkt), Oberviehhausen 7, 84533 Haiming, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Waldherr und Thomas Elbl; Amtsgericht Traunstein, HRB 34994. Kontakt: support@qorlynt.com, Telefon +49 8678 4499811. QORLYNT ist eine Produktmarke des Anbieters.
Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Ergänzend gelten die bei Vertragsschluss bestätigte Leistungsbeschreibung und Bestellung sowie diese AGB. Die gesonderte AVV nach Art. 28 DSGVO ist unter https://www.qorlynt.com/de/dpa abrufbar; sie wird erst durch dokumentierte Annahme samt der für den Kunden geltenden Version der standardisierten Unterauftragsverarbeiterliste verbindlich und geht bei Widersprüchen für ihren datenschutzrechtlichen Regelungsbereich vor. Abweichende Kundenbedingungen werden nur durch ausdrückliche Zustimmung Vertragsbestandteil.
Die Buchung einer Leistung bei einem QORLYNT-Kunden begründet keinen Vertrag über diese Leistung mit Smart TB Tech. Für Leistungen, Preise, Terminbedingungen und gegebenenfalls Verbraucherinformationen des jeweiligen Betriebs ist dieser Betrieb verantwortlich.
2. Registrierung und Vertragsschluss
Die handelnde Person muss volljährig und zur Vertretung des Kunden berechtigt sein. Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsangaben müssen richtig und aktuell sein. Eine Registrierung, Vormerkung, Demo oder Auswahl eines Pakets allein begründet noch kein kostenpflichtiges Abonnement.
Vor einer zahlungspflichtigen Bestellung werden Paket, Preis, Steuern, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und wesentliche Limits angezeigt. Der Kunde kann seine Angaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren. Mit der kostenpflichtigen Bestellung gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahme oder bestätigte kostenpflichtige Freischaltung zustande; eine bloße Eingangsbestätigung genügt nicht.
Die technische Berechtigung wird anhand des bestätigten Vertrags- und Zahlungsstatus aktiviert. Eine Rückleitung aus einem Checkout allein ist kein Zahlungs- oder Freischaltnachweis. Nicht kaufbare Pakete und als geplant gekennzeichnete Angebote können nicht allein durch Auswahl verbindlich bestellt werden. Vertragsunterlagen und Bestätigung sollte der Kunde speichern.
Die angebotenen Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Diese AGB können im Browser gespeichert oder ausgedruckt werden. Eine dauerhafte Abrufbarkeit des vollständigen individuellen Vertragstextes im Nutzerkonto wird durch die öffentliche AGB-Seite nicht zugesichert; die jeweils übersandten Bestell- und Vertragsunterlagen sind maßgeblich. Unsere Pflicht, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abrufbar und speicherbar bereitzustellen, bleibt bestehen.
3. Leistungsumfang und Entwicklungsstand
QORLYNT ist eine cloudbasierte Plattform für Terminorganisation, Kundenverwaltung, betriebliche Nachrichten, Kalenderintegration, Aufgaben, Automationen und optionale KI-Unterstützung. Geschuldet sind die im gebuchten Paket ausdrücklich enthaltenen und freigegebenen Funktionen. Ein allgemeiner Katalogeintrag bedeutet nicht, dass eine Integration ohne Einrichtung oder Anbieterfreigabe nutzbar ist.
Die persönliche Ersteinrichtung kann als gesonderte, einmalig vergütete Dienstleistung hinzugebucht werden. Nach bestätigter Bestellung wird der Termin per E-Mail vereinbart und per Microsoft Teams durchgeführt. Gegenstand ist die gemeinsame Einrichtung von WhatsApp, Kalender und ersten Buchungsabläufen im vereinbarten Umfang; erforderliche Zugänge und Freigaben externer Anbieter stellt der Kunde bereit. Die Dienstleistung erhöht keine Abo-Kontingente und garantiert keine Freigabe oder Verfügbarkeit durch externe Anbieter. Maßgeblich sind die Angaben bei der Bestellung und die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen.
Erweiterungen wie Warteliste, Nachbesetzung, Team-/Ressourcenplanung, Kampagnen, KI oder allgemeine Mail- und Geschäftsprozessautomationen hängen von Paket, Berechtigung und Einrichtung ab. Native mobile Apps sowie angekündigte Industry-, Edge- oder Robotikfunktionen gehören nur bei gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang; ihre bloße Darstellung als Zielbild begründet keinen Anspruch.
QORLYNT ist kein Notruf-, medizinisches Entscheidungs-, sicherheitskritisches Steuerungs- oder gesetzliches Archivierungssystem. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Zahl von Kunden oder Terminen und fehlerfreie Ergebnisse externer Dienste werden nicht zugesichert. Vereinbarte Funktionen und gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben hiervon unberührt.
3a. Voice-Pakete und KI-Telefonannahme
Voice ist ein optionales, gesondert zu bestätigendes Zusatzabonnement zu einem aktiven kostenpflichtigen QORLYNT-Grundpaket. Voice Start, Plus und Pro können im angebotenen Mengenrahmen kombiniert und mehrfach gebucht werden; sie teilen sich pro Betrieb einen verwalteten Anschluss und ein gemeinsames Minutenkontingent. Eine Mehrfachbuchung umfasst nicht mehrere Rufnummern. Maßgeblich sind die vor Bestellung angezeigten Preise, Steuern, Mengen und Abrechnungszeiträume.
Monats- und Jahreszahlung sind verfügbar. Der Voice-Jahrespreis entspricht zwölf Monatsraten; das vereinbarte Minutenkontingent wird auch bei Jahreszahlung monatlich bereitgestellt. Ungenutzte Minuten werden nicht in den folgenden Voice-Monat übertragen. Grundpaket und Voice haben getrennte Bestellungen, Abrechnungen und gegebenenfalls Verlängerungstermine. Voice verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht spätestens vor dessen Ablauf gekündigt wird; die konkreten Daten werden vor der Bestellung und in der Abonnementverwaltung angezeigt. Ein Wechsel der Zahlungsweise eines laufenden Voice-Abos ist im aktuellen Buchungsablauf nicht vorgesehen.
Im öffentlichen 14-Tage-Test stehen bei ausgewählter Voice-Funktion insgesamt einmalig zehn Minuten für den gesamten Test zur Verfügung, unabhängig von Paketanzahl oder Kalenderwechsel. Die Auswahl allein löst kein kostenpflichtiges Voice-Abo aus. Die tatsächliche Nutzung erfordert vollständige Einrichtung, Anbieterfreigaben und eine bereitgestellte Rufnummer; diese Voraussetzungen verlängern den Testzeitraum nicht automatisch. Nach dem Test wird Voice erst durch gesonderte kostenpflichtige Bestellung und bestätigte Zahlung freigeschaltet.
Der Verbrauch wird aus der Gesprächsdauer abgeleitet und in Sekunden geführt. Zur Einhaltung des Limits werden für eingehende Gespräche zunächst Sekunden bis zur zulässigen Höchstdauer reserviert; bestätigte ungenutzte Reservierungen werden freigegeben. Bei unklarem Gesprächsende können Reservierungen bis zur Klärung gebunden bleiben. Bei ausgeschöpftem Kontingent werden keine weiteren KI-Gespräche angenommen; laufende Gespräche werden spätestens am zulässigen Limit beendet. Zusätzlich ausdrücklich gekaufte Minuten gelten für den bei Buchung angezeigten aktuellen Voice-Verbrauchszeitraum und werden nicht automatisch verlängert. Ohne Bestellung werden keine automatischen Mehrverbrauchspakete verkauft.
Paketvergrößerungen können eine anteilige Rechnung auslösen; zusätzliche Berechtigungen werden erst nach bestätigter Zahlung bereitgestellt. Reduzierungen führen im angebotenen Ablauf nicht zu einer automatischen anteiligen Erstattung; bereits bezahlte Minuten bleiben bis zum jeweiligen Verbrauchsperiodenende erhalten. Gesetzliche Ansprüche bei Leistungsstörungen bleiben unberührt. Eine Auswahl ohne Voice-Mengen kündigt das Voice-Zusatzabo zum Ende seiner bezahlten Laufzeit. Kündigung und Verlust des Grundpakets wirken auf die weitere Voice-Berechtigung und Verlängerung; die jeweiligen bezahlten Laufzeiten sind gesondert zu beachten.
Der Betrieb richtet die Rufumleitung bei seinem bisherigen Telefonanbieter ein und trägt dessen ausdrücklich vereinbarte Umleitungsentgelte. Freigabe und Verfügbarkeit der verwalteten Rufnummer hängen von Anbieterprüfung, Nachweisen und Nummernbestand ab. Die gesonderte Rufnummernfreigabe und eine Abokündigung sind unterschiedliche Vorgänge. Vor der Freigabe muss der Betrieb seine Rufumleitung entfernen; eine freigegebene Nummer ist nicht garantiert wieder erhältlich. Beim Verlust der Voice-Berechtigung wird nach dem vorgesehenen Wiederherstellungszeitraum von sieben Tagen die Freigabe vorbereitet, soweit kein ausdrücklicher Freigabeauftrag bereits maßgeblich ist.
Der KI-Assistent beantwortet freigegebene Betriebsfragen, schlägt verfügbare Termine vor und führt eine Buchung erst nach ausdrücklicher Bestätigung aus; eine erforderliche manuelle Terminfreigabe bleibt bestehen. Rückrufbitten erzeugen Aufgaben, keine Zusage eines tatsächlichen Rückrufs. Der Kunde hält Öffnungszeiten, Leistungen, Preise, Mitarbeiter und Buchungsregeln aktuell, informiert Anrufende über KI und Datenschutz und darf die KI-Kennzeichnung nicht entfernen. Voice ersetzt keine Notrufannahme oder medizinische Beratung. Die Nutzung von Twilio und OpenAI, die erforderlichen Nachweise und die Datenverarbeitung richten sich zusätzlich nach Datenschutzerklärung und AVV.
4. Zugang, Team und Nutzungsrechte
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, QORLYNT für eigene geschäftliche Zwecke innerhalb der vereinbarten Nutzer-, Funktions- und Mengenlimits zu nutzen. Teammitglieder dürfen im Rahmen ihrer zugewiesenen Berechtigungen handeln. Eine Weiterveräußerung des Plattformzugangs oder ein eigener Plattformbetrieb für fremde Unternehmen bedarf einer Vereinbarung.
Der Kunde schützt Zugänge, verwaltet ausgeschiedene Mitarbeiter und meldet erkennbare unberechtigte Zugriffe unverzüglich. Er darf Mandantengrenzen, Zugangsschutz oder Kontingentprüfungen nicht umgehen. Gesetzlich zwingende Rechte, etwa zur Interoperabilität, bleiben unberührt.
Der Kunde behält seine Rechte an eigenen Daten und Inhalten. Er räumt uns nur die Rechte ein, die für Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Bereitstellung der beauftragten Funktionen erforderlich sind. Schutzrechte an unserer Software und fremden Komponenten bleiben bei den jeweiligen Berechtigten.
5. Pakete, Kontingente und Zusatzkäufe
Der bestätigte Paketumfang bestimmt insbesondere Nutzerplätze, Kontakte, Buchungen, Nachrichten und KI-Kontingente. Bestehende Abonnements richten sich nach der bestätigten Paketversion; eine neue öffentliche Preiskarte ändert ihren Umfang nicht automatisch.
Verbrauchsbezogene Monatskontingente im Termin-/Kommunikationsbereich beziehen sich auf den UTC-Kalendermonat, soweit die Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Sie sind vom Zahlungszeitraum zu unterscheiden. Reservierungen können bereits Kontingent verbrauchen; eine spätere Terminabsage stellt verbrauchte Buchungseinheiten nicht automatisch wieder her. Bei zeitversetztem Versand ist der Verbrauch im Versandmonat maßgeblich.
Bei Erreichen eines Limits können betroffene Aktionen blockiert werden. Ein kostenpflichtiger Mehrverbrauch oder eine automatische Aufladung erfolgt nicht allein durch Überschreiten. Zusatzkontingente müssen gesondert bestellt werden, schalten keine zusätzlichen Funktionen frei und gelten nach der angezeigten Bestellung; die derzeitigen monatlichen Zusatzkontingente werden dem UTC-Kalendermonat der bestätigten Zahlung zugeordnet.
KI-Verbrauch kann auch bei einer unvollständigen Antwort anfallen. Bei unklarem Anbieterergebnis kann eine konservative Reservierung vorläufig bestehen bleiben. Der Kunde kann eine Klärung verlangen; festgestellte fehlerhafte Belastungen werden korrigiert. Daraus entsteht ohne gesonderte Bestellung keine zusätzliche Geldforderung.
Zusatzkontingente sind von gesonderten Funktionsabonnements zu unterscheiden. Externe Anbindungen können im gebuchten Paket enthalten sein oder ein separat bestelltes monatliches Zusatzabonnement erfordern. Maßgeblich sind die vor der Bestellung angezeigten Bedingungen. Ein solches Zusatzabonnement ist ein eigenständiger Vertrag beziehungsweise gesonderter Abonnementbestandteil und wird nicht allein durch einen Wechsel des Basispakets automatisch beendet. Eine bereits laufende Zusatzbuchung ist über ihre Kündigungsfunktion oder in Textform zu kündigen; bei einem eindeutigen Auftrag zur Beendigung des gesamten Kontos gelten die Klarstellungen in Ziffer 13.
Daneben kann eine wiederkehrende Kapazitätserweiterung für zusätzliche Kontakte und monatliche QORLYNT-Nachrichten angeboten werden. Anzahl der Zusatzblöcke, Preis und Abrechnungsintervall ergeben sich aus der bestätigten Bestellung. Eine Reduzierung wird zum Ende des bezahlten Zeitraums wirksam. Bereits gespeicherte Kontakte werden dadurch nicht allein wegen eines niedrigeren Limits gelöscht; neue Kontakte können bis zur Einhaltung des geltenden Limits gesperrt sein. Externe WhatsApp-/Meta-Gebühren bleiben zusätzlich beim jeweiligen Anbieter zahlbar.
6. Preise, Zahlungsabwicklung und Paketwechsel
Die auf der QORLYNT-Website für Pakete und optionale Leistungen angegebenen Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der verbindliche Gesamtpreis, das Abrechnungsintervall und die Fälligkeit ergeben sich aus der vor Bestellung angezeigten und bestätigten Vereinbarung. Zahlung und Abonnementverwaltung können über Stripe erfolgen.
Paketwechsel und Zusatzkäufe werden erst nach dem vorgesehenen Bestätigungs- und Zahlungsablauf wirksam. Preisänderungen, anteilige Berechnung, Zeitpunkt des Wechsels und Folgen für vorhandene Daten oder Limits müssen vor Bestätigung erkennbar sein. Eine lokale Vormerkung allein ändert den Vertrag nicht.
Preiserhöhungen für einen laufenden Vertrag können nicht allein durch Änderung dieser Website eingeführt werden. Sie bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage oder einer Vereinbarung. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt; Sperrungen richten sich nach Ziffer 12.
7. Externe Konten, Anbieterbedingungen und Drittkosten
Der Kunde benötigt die für seine Integrationen erforderlichen Konten, Rechte und Anbieterfreigaben. Er darf nur Konten verbinden, über die er verfügen darf, und muss die einschlägigen Anbieterbedingungen beachten. Sperren, Änderungen, Limits und Störungen externer Anbieter können angebundene Funktionen beeinträchtigen.
Insbesondere WhatsApp-/Meta-Gebühren werden über das eigene WhatsApp-Business-/Meta-Konto des Kunden abgerechnet. Ein QORLYNT-Nachrichtenkontingent ist kein Guthaben für Meta-Gebühren. QORLYNT stellt dafür keine Kreditlinie bereit. Auch Kosten eigener Mail-, Kalender-, API- oder Zahlungsanbieter bleiben beim Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich im Paket enthalten sind.
Im Paket ausdrücklich enthaltene KI-Nutzung wird nicht zusätzlich allein deshalb berechnet, weil dafür ein externer Anbieter eingesetzt wird. Bei einem selbst verbundenen API-Konto gelten dagegen dessen eigene Abrechnungsbedingungen. Telegram-Nutzung ohne regulären Nachrichtenaufschlag hebt QORLYNT-Kontingente und etwaige andere Kosten nicht auf.
Die Nutzung externer Dienste befreit uns nicht von der Verantwortung für eigene vertragliche Pflichten oder für von uns eingesetzte Erfüllungsgehilfen.
8. Buchungsabläufe und Nachrichten
Der Kunde pflegt Öffnungszeiten, Leistungen, Ressourcen, Mitarbeiterzuordnungen und externe Kalender zutreffend. Er prüft Synchronisationsfehler, bevor er sich auf Verfügbarkeiten verlässt. Reservierungen, verifizierte Anfragen, Vormerkungen mit manueller Freigabe, Bestätigungen, Wartelistenangebote und tatsächliche Buchungen sind zu unterscheiden; ein Wartelistenangebot hält nicht zwingend einen Termin frei. Ist die manuelle Freigabe aktiviert, muss der Kunde Anfragen rechtzeitig prüfen und bearbeiten. Eine Vormerkung belegt bis zur Entscheidung einen verfügbaren Zeitraum in QORLYNT, wird jedoch erst nach Freigabe zum bestätigten Termin und in verbundene Kalender übertragen.
Private Bestätigungs- und Verwaltungslinks sind vertraulich. Änderungen an gespiegelten Terminen sind über den dafür vorgesehenen Ablauf vorzunehmen; gleichzeitige Änderungen in mehreren Systemen können Konflikte verursachen. Der Kunde prüft unklare Ergebnisse, bevor er eine Aktion erneut auslöst.
Der Kunde sorgt für rechtmäßige Service- und Werbenachrichten, erforderliche Nachweise und Beachtung von Widersprüchen. Eine Kalenderfreigabe, ein Import oder der Start eines Bots ersetzt keine erforderliche Werbeeinwilligung. Die Freigabe einer Vorlage durch Meta ist keine rechtliche Freigabe ihrer Verwendung gegenüber jedem Empfänger.
QORLYNT kann Zustellung und Reaktion des Empfängers nicht garantieren. Ein bereits erfolgter Versand ist nicht zuverlässig rückrufbar. Für zeitkritische Vorgänge muss der Kunde angemessene alternative Kontaktwege vorsehen.
Für Bilder, Medien und sonstige Inhalte muss der Kunde die erforderlichen Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte besitzen. Hochgeladene Bilder mit QORLYNT-Freigabelink sind ohne Anmeldung für jeden mit Kenntnis des Links abrufbar und daher nicht für vertrauliche Daten geeignet. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder unberechtigt veröffentlichte Bilder können mit der betroffenen Adresse, einer nachvollziehbaren Begründung und einer Rückkontaktmöglichkeit an support@qorlynt.com gesendet werden. Bitte keine unnötigen sensiblen Daten mitsenden. Gesetzliche Melde-, Abhilfe- und Beschwerderechte bleiben unberührt.
Bei externen Anbindungen legt der Kunde die zulässigen Quellen, Empfänger, Feldzuordnungen und Versandregeln fest und schützt seine Schnittstellentokens und Signaturschlüssel. Allgemeine Schnittstellenvorlagen sind keine Zusage einer herstellerseitig geprüften Verbindung zu einem bestimmten Fremdprogramm. Je nach gewählter Versandrichtlinie sind ausschließlich externe oder kombinierte Auslöser zulässig; der Ausfall einer Quelle führt nicht automatisch zu einem Ersatzversand. Mehrere bewusst aktivierte Erinnerungsregeln können mehrere Nachrichten auslösen. Gesetzliche Einwilligungs- und Widerspruchsanforderungen gelten auch für API- und Webhook-Auslöser.
9. KI und automatisierte Aktionen
KI-Ergebnisse können unrichtig, unvollständig oder ungeeignet sein. Der Kunde prüft sie entsprechend ihrem Risiko und informiert Betroffene über den KI-Einsatz, soweit erforderlich. QORLYNT ersetzt keine rechtliche, medizinische oder sonstige fachliche Beratung.
Bei Mitarbeiterassistenz erfordern schreibende Vorschläge die vorgesehene Bestätigung. Aktivierte Kundendialoge dürfen im eingerichteten Umfang automatisch antworten; für Buchungs- oder Rückrufvorschläge gelten die vorgesehenen Bestätigungsschritte. Dies ist von allgemeinen Automationen zu unterscheiden, die nach Freigabe durch den Kunden externe Aktionen automatisch ausführen können.
Der Kunde ist für seine Inhalte, zulässige Datenquellen, eingerichtete Abläufe und geeignete menschliche Kontrolle verantwortlich. Verboten sind rechtswidrige Überwachung, diskriminierende oder unzulässige automatisierte Entscheidungen sowie sicherheitskritische Steuerungen außerhalb ausdrücklich vereinbarter und geeigneter Funktionen. Unsere eigenen Leistungs-, Sicherheits- und Haftungspflichten bleiben bestehen.
Für KI-Systeme gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren Pflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Bei direkten KI-Kundendialogen muss der KI-Einsatz spätestens bei der ersten Interaktion klar und unterscheidbar erkennbar sein, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Vorgesehene KI-Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt oder irreführend überdeckt werden. Ein Hinweis allein in diesen AGB oder der Datenschutzerklärung ersetzt den erforderlichen Hinweis im Gespräch nicht. Die Parteien stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle eine angemessene KI-Kompetenz der mit dem Betrieb befassten Personen sicher. Eigene Anbieterpflichten von Smart TB Tech werden hierdurch nicht auf den Kunden übertragen.
10. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherung
Vor Verarbeitung personenbezogener Betriebsdaten im Auftrag ist eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der Anlagen zu Verarbeitung, TOM und konkret genehmigten Unterauftragsverarbeitern nachweisbar abzuschließen; die öffentliche Vorlage steht unter https://www.qorlynt.com/de/dpa. Sie regelt insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterstützung bei Betroffenenrechten und Datenschutzvorfällen sowie Rückgabe und Löschung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung, Informationen an Betroffene und erforderliche Einwilligungen verantwortlich. Ein bloßer Link oder Häkchen ohne verfügbare und dokumentierte Vertragsfassung ersetzt den Abschluss nicht.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten und berufsrechtlich geschützte Geheimnisse dürfen nur verarbeitet werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen und eine dafür geeignete vertragliche und technische Ausgestaltung vorliegen. Allgemeine Produktwerbung stellt keine Zusage solcher Eignung dar.
Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff und geben sie nur zweckgebunden an berechtigte Personen weiter. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig. Diese Pflicht gilt nach Vertragsende fort, solange die Information vertraulich ist.
Der Kunde sichert wesentliche eigene Inhalte in angemessenen Abständen über verfügbare Exportwege. Dies ersetzt weder unsere vereinbarten Sicherungspflichten noch begrenzt es zwingende Rechte. QORLYNT ist ohne besondere Vereinbarung kein revisionssicheres Archiv.
11. Betrieb, Wartung und Leistungsänderungen
Wir stellen den vereinbarten Dienst mit angemessener technischer und organisatorischer Sorgfalt bereit. Bestimmte Verfügbarkeitsquoten, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder ein rund um die Uhr besetzter Support gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Planbare wesentliche Unterbrechungen kündigen wir angemessen an; dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorankündigung erforderlich sein.
Technische Anpassungen zur Sicherheit, Fehlerbehebung, Rechtskonformität oder Kompatibilität sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Vertragszweck sowie wesentliche Funktionen erhalten. Diese Regelung erlaubt keine beliebige Kürzung bezahlter Leistungen oder Preiserhöhung.
Kann eine wesentliche vereinbarte Funktion nicht gleichwertig erhalten werden, informieren wir über Folgen und mögliche Abhilfe. Eine wesentliche nachteilige Vertragsänderung bedarf einer wirksamen Vereinbarung; gesetzliche Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt. Schweigen gilt nicht allein als Zustimmung.
12. Missbrauch, Zahlungsverzug und Sperrung
Wir dürfen betroffene Funktionen vorübergehend beschränken, soweit dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren, rechtswidriger Nutzung oder erheblicher Vertragsverletzungen erforderlich und verhältnismäßig ist. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Sperrung grundsätzlich erst nach Mahnung und angemessener Abhilfefrist mit Hinweis auf die Sperrung, sofern nicht gesetzlich oder aufgrund besonderer Umstände anders zulässig.
Soweit möglich und rechtlich zulässig informieren wir über Grund und Umfang und geben Gelegenheit zur Stellungnahme beziehungsweise Abhilfe. Eine sofortige Maßnahme bleibt bei akuter Gefahr erforderlich. Nach Wegfall des Grundes heben wir die Sperre auf.
Eine Sperrung ist keine automatische Datenlöschung. Gesetzliche Betroffenenrechte und zwingende Datenzugangs- beziehungsweise Wechselrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
13. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist richten sich nach den vor Bestellung ausdrücklich mitgeteilten und vereinbarten Bedingungen. Eine Mindestbindung oder automatische Verlängerung wird nicht allein aus einer allgemeinen Produktbeschreibung abgeleitet. Gesetzliche Kündigungsrechte und die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Kündigungen können ohne Anmeldung über „Verträge hier kündigen“ im Bereich Rechtliches, über die angebotene Abonnementverwaltung oder in Textform an support@qorlynt.com erklärt werden. Nennen Sie das betroffene Unternehmen und Konto. Eine Kündigung wird nicht allein deshalb unwirksam, weil ein Portal vorübergehend nicht erreichbar ist. Wir bestätigen den Beendigungszeitpunkt.
Das Trennen einer Integration, die Löschung eines Kontakts, das Abmelden oder ein Löschantrag allein ist nicht automatisch eine Abokündigung. Möchte der Kunde zugleich kündigen und Daten löschen lassen, kann er beides in einer Nachricht erklären. Umgekehrt löscht eine Kündigung nicht sofort alle Daten. Vor endgültiger Löschung werden Rückgabe, Export, gesetzliche Aufbewahrung und erforderliche Abwicklung berücksichtigt.
Erklärungen werden nach ihrem erkennbaren Inhalt ausgelegt. Verlangt ein berechtigter Kunde eindeutig die endgültige Schließung seines gesamten kostenpflichtigen Plattformkontos und die Beendigung der Nutzung, behandeln wir dies auch als Kündigung zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt. Bei unklarem Umfang fragen wir nach; eine zusätzliche Erklärung mit einem bestimmten Schlagwort ist nicht erforderlich. Besondere Beendigungsrechte im Rahmen eines Anbieterwechsels nach Ziffer 14 bleiben vorrangig.
14. Datenrückgabe und Anbieterwechsel
Der Kunde kann den Gesamtexport seiner noch gespeicherten Unternehmensdaten einschließlich Dateien in den Einstellungen nutzen. Der Kontakt-CSV bleibt zusätzlich verfügbar. Datenbereiche, Feldverzeichnis, Formate, Schnittstelle, Ausnahmen und Prüfwerkzeug sind unter https://www.qorlynt.com/de/data-act beschrieben; das öffentliche technische Register steht unter https://www.qorlynt.com/api/catalog/data-export bereit. Weitere Rückgabe- oder Wechselanfragen, sichere Übergabe und erforderliche Unterstützung können über support@qorlynt.com abgestimmt werden.
Soweit QORLYNT als Datenverarbeitungsdienst Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) unterliegt, gelten dessen zwingende Wechselrechte einschließlich der gesetzlichen Vorgaben zu Fristen, Unterstützung, abrufbaren Daten und Entgelten. Eine Vertragsklausel oder eine technische Beschränkung darf diese Rechte nicht ausschließen. Die konkreten Wechselinformationen müssen dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sein.
Exportierbare Kundendaten umfassen grundsätzlich die vom Kunden eingebrachten und durch die Nutzung erzeugten, ihm zuordenbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, soweit gesetzlich erfasst. Fremde Mandantendaten, geschützte interne Software und solche Geschäftsgeheimnisse, deren Ausschluss gesetzlich zulässig ist, gehören nicht dazu. Zugangsschlüssel müssen in einem neuen System regelmäßig erneut eingerichtet werden. Ein Export garantiert keine automatische Funktionsgleichheit einer fremden Plattform.
Nach erforderlicher Rückgabe und Ablauf maßgeblicher Abruffristen werden zu löschende Daten nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben entfernt. Für ausschließlich rechtlich erforderliche Restbestände gelten Zweckbindung und Zugriffsbeschränkung.
Für einen dem Data Act unterliegenden Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung beträgt die Ankündigungsfrist höchstens zwei Monate ab Mitteilung des Wechselwunsches. Danach erfolgt der Wechsel ohne unangemessene Verzögerung innerhalb einer Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen. Ist das technisch nicht durchführbar, müssen wir innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage die technische Unmöglichkeit begründen und eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten angeben. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal für einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
Während der Übergangsfrist bleibt der Dienst nach dem Vertrag verfügbar. Wir leisten angemessene Unterstützung, informieren über bekannte Risiken für die Betriebskontinuität und wahren die erforderliche Datensicherheit. Der Kunde benennt das Zielsystem beziehungsweise den neuen Anbieter und wirkt im erforderlichen Umfang mit. Nach erfolgreichem Wechsel endet der betroffene Dienstvertrag; wir informieren über die Beendigung. Wählt der Kunde stattdessen die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Vertragsende ohne Wechsel, endet der Vertrag nach Maßgabe von Art. 25 Abs. 2 lit. c Data Act mit Ablauf der einschlägigen Ankündigungsfrist.
Nach Ende der Übergangsfrist stehen die erfassten Daten mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf zur Verfügung. Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf dieser Abruffrist oder einer vereinbarten längeren Frist sind die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig zu löschen, soweit keine vorrangige gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Diese Rechte werden durch fehlende Selbstbedienungsfunktionen nicht eingeschränkt. Vor Vertragsschluss sind die für die gebuchten Dienste maßgeblichen Datenkategorien, Formate, Schnittstellen, ausgeschlossenen internen Daten und Wechselabläufe konkret bereitzustellen; der Kontakt-CSV allein erfüllt diese Pflicht nicht.
Bis zum 11. Januar 2027 dürfen rechtlich zulässige Wechselentgelte höchstens die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen Kosten decken und müssen vorab transparent vereinbart sein. Diese Klausel begründet selbst kein zusätzliches Entgelt. Ab dem 12. Januar 2027 werden für den gesetzlich erfassten Wechsel keine Wechselentgelte erhoben. Reguläre Dienstentgelte bis zur Vertragsbeendigung sind davon zu unterscheiden. Zwingende unentgeltliche Schnittstellen- und Exportpflichten bleiben unberührt.
15. Mängel, Störungsmeldung und Haftung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde meldet erhebliche Störungen mit nachvollziehbaren Angaben an support@qorlynt.com und unterstützt in zumutbarem Umfang die Eingrenzung. Zugangsdaten und unnötige personenbezogene Inhalte sind nicht ungeschützt zu übermitteln.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen, ausdrücklich übernommenen Garantien im jeweiligen Umfang und nach zwingendem Recht, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche betroffener Personen werden nicht beschränkt. Eine Mitverantwortung des Kunden wird ausschließlich nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt; eine pauschale Übertragung sämtlicher Anbieter- oder Systemrisiken auf den Kunden erfolgt nicht.
16. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit rechtlich zulässig – unser Sitz Gerichtsstand. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Soweit rechtlich zulässig und nicht anders vereinbart, ist bei Auslegungsunterschieden die deutsche Fassung maßgeblich. Individuelle Vereinbarungen behalten unabhängig von ihrer Sprache Vorrang.
Eine unwirksame Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe des Gesetzes unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen veröffentlichter AGB werden nicht allein durch Veröffentlichung Bestandteil bereits bestehender Verträge.