Stand: 28. Oktober 2026
Sie können die Löschung einzelner Daten, die Schließung eines QORLYNT-Kontos oder die Bearbeitung eines Datenschutzanliegens anfordern. Eine Nachrichtensperre, das Trennen einer Verbindung, eine Abokündigung und die vollständige Datenlöschung haben unterschiedliche Wirkungen.
Inhalt dieser Seite
1. Wer ist für Ihre Anfrage zuständig?
Für Ihr QORLYNT-Nutzerkonto, unsere Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie eigene Supportanfragen wenden Sie sich an Smart TB Tech UG (haftungsbeschränkt), Oberviehhausen 7, 84533 Haiming, Deutschland; support@qorlynt.com; Telefon +49 8678 4499811.
Haben Sie bei einem QORLYNT-nutzenden Betrieb einen Termin gebucht oder mit diesem kommuniziert, ist grundsätzlich dieser Betrieb für die zugehörigen Kunden- und Termindaten verantwortlich. Sie können sich direkt an ihn oder zur Zuordnung an uns wenden. Wir unterstützen als Auftragsverarbeiter die berechtigte Bearbeitung; ein eigener QORLYNT-Login ist dafür nicht erforderlich.
Unternehmensadministratoren können nur im Rahmen ihrer Berechtigung über Unternehmensdaten verfügen. Die Entfernung eines Mitarbeiters aus einem Unternehmen bedeutet nicht zwingend die Löschung seines gesamten Nutzerkontos oder seiner anderen Mitgliedschaften.
2. Löschung anfordern – auch ohne Portalzugang
Senden Sie Ihre Anfrage an support@qorlynt.com, möglichst von einer bekannten Konto- oder Kontaktadresse. Nennen Sie QORLYNT, das betroffene Unternehmen beziehungsweise Konto, Ihre Zuordnung und den gewünschten Umfang: einzelne Daten, Kontakt, Supportticket, Nutzerkonto oder vollständiger Unternehmensdatenbestand. Eine freie Formulierung genügt; ein spezielles Formular ist nicht vorgeschrieben.
Wenn Sie keinen Zugriff auf die bisherige E-Mail-Adresse haben, teilen Sie uns dies mit. Wir klären eine angemessene alternative Identitätsprüfung. Senden Sie keine Passwörter, PINs, API-Schlüssel, Zugriffstoken oder vollständigen Zahlungsdaten. Ausweiskopien benötigen wir nicht pauschal.
Der E-Mail-Button öffnet nur Ihr E-Mail-Programm. Erst Ihre tatsächlich abgesendete Nachricht ist eine Anfrage; es werden dadurch nicht sofort Daten gelöscht. Eine etwa zugleich gewünschte Vertragskündigung können Sie ausdrücklich in derselben Nachricht erklären.
Angemeldete Nutzer können unter „Mein Profil & Sicherheit“ die Löschung ihres persönlichen Zugangs selbst anstoßen. Dafür sind eine kürzlich bestätigte Anmeldung sowie die Bestätigung der eigenen E-Mail-Adresse und der Eingabe „DELETE“ erforderlich.
Die Selbstbedienung wird gesperrt, wenn die Person nach dem gespeicherten Mitgliedschaftsstatus die einzige Eigentümerin eines Unternehmens ist. Wenn sie dazu berechtigt ist, kann sie zuvor eine weitere Eigentümerin oder einen weiteren Eigentümer bestellen. Bei abgelaufener Mitgliedschaft oder wenn dies nicht möglich ist, wenden Sie sich für die Prüfung Ihres Löschanliegens per E-Mail an uns; ein gesetzlicher Löschanspruch bleibt unberührt.
Die technische Bearbeitung läuft nach der Anforderung weiter; bei einem Fehler beim Identitätsanbieter kann eine manuelle Prüfung erforderlich sein. Ein bestimmter Betreff, ein eigenes QORLYNT-Konto oder die Benutzung des E-Mail-Buttons ist keine Voraussetzung für einen wirksamen Antrag. Nennen Sie nur die für die Zuordnung erforderlichen Angaben. Möchten Sie zunächst nur Auskunft, Berichtigung oder Einschränkung, teilen Sie dies bitte mit; eine solche Anfrage wird nicht als Löschauftrag behandelt.
Löschanfrage per E-Mail vorbereiten ↗3. Nachrichten stoppen oder Verbindungen trennen
Eine Kontaktsperre beziehungsweise ein unterstütztes STOP beendet die hiervon erfasste weitere Kommunikation. Bereits versandte oder im Versand befindliche Nachrichten sind nicht sicher rückrufbar. Der Kontakt und erforderliche Nachweise können weiter bestehen.
Unter Kanäle beziehungsweise Kalenderverbindungen können berechtigte Nutzer einzelne Verbindungen trennen. QORLYNT deaktiviert den zugehörigen Zugang für die weitere reguläre Nutzung; im derzeitigen Ablauf können verschlüsselte Zugangseinträge als widerrufen markiert erhalten bleiben. Bei Kalendern können laufende oder unklare Änderungen zunächst eine Klärung erfordern.
Das Trennen löscht keine bereits übertragenen Termine oder Nachrichten beim Anbieter und widerruft nicht zwingend sämtliche App-Berechtigungen im externen Konto. Prüfen Sie gegebenenfalls zusätzlich die Google-/Microsoft-Appfreigaben, Meta-Business-Integration oder Telegram-Botberechtigung. Verlangen Sie eine gezielte Löschung verbleibender Zugangseinträge, wenn dies Ihr Anliegen ist.
Bei gesonderten externen Anbindungen entfernt das Löschen der Anbindung deren Konfiguration, Tokens und externe ID-Zuordnungen und beendet weitere Aktionen dieser Verbindung. Bereits angelegte Kontakte und Termine bleiben eigenständige Betriebsdaten. Ereignisse, Verarbeitungsbelege, Fehlernachweise, Verbrauchsdaten und beim Empfänger vorhandene Kopien sind bei einem umfassenden Löschauftrag zusätzlich zu prüfen. Das Löschen einer Anbindung beendet nicht allein ein separat gebuchtes Zusatzabonnement.
4. Einzelne Kontakte und eingestellte Aufbewahrung
Die Kontaktbereinigung im Portal entfernt oder leert insbesondere Kontaktfelder, Chat-Verknüpfungen, Nachrichteninhalte, Medienlinks und Aufgabeninhalte im vorgesehenen Umfang. Künftige aktive Buchungen können die Selbstbedienungsfunktion zunächst blockieren und müssen gesondert geklärt werden. Dies schließt einen gesetzlichen Löschantrag nicht aus.
Technische Kontaktkennungen, historische Buchungsbezüge, Synchronisations-, Ausführungs- oder Nachweisdaten können fortbestehen. Hochgeladene Bilddateien werden durch das Leeren eines Medienlinks nicht automatisch aus dem Objektspeicher entfernt. Eine eigene Medienlöschfunktion steht derzeit nicht zur Verfügung; nennen Sie betroffene Uploads in Ihrer Löschanfrage. Die Funktion ist deshalb nicht mit einer nachgewiesenen vollständigen Anonymisierung aller Daten gleichzusetzen. Benötigen Sie eine umfassende Löschung, benennen Sie dies bitte in Ihrer Anfrage; wir prüfen auch weitere Datenbestände.
Die einstellbare Inhaltsaufbewahrung betrifft bestimmte Nachrichten-, KI- und zugehörige Betriebsdaten. Kontakte, sämtliche Termine, Vertragsunterlagen, Sicherungen und Daten externer Dienste werden dadurch nicht pauschal gelöscht. Normalisierte Kontaktzeilen in noch offenen Importaufträgen sind ein zusätzlicher Datenbestand: Abbrechen entfernt noch nicht übernommene Vorschauzeilen, die reguläre Bereinigung entfernt Staging-Daten nach sieben Tagen. Eine Kontaktanonymisierung entfernt passende zwischengespeicherte Importzeilen und kann betroffene offene Aufträge beenden. Bereits übernommene Kontakte müssen gesondert gelöscht werden. Ein späterer erneuter Import oder eine fortbestehende Kalenderübernahme kann Daten wieder einlesen; stoppen Sie daher gegebenenfalls auch die betreffende Quelle.
5. Vollständige Konto- oder Unternehmenslöschung
Nach Prüfung von Identität, Berechtigung und Umfang koordinieren wir erforderliche Rückgabe beziehungsweise Export und die Löschung der betroffenen Daten. Je nach Umfang sind Anmeldung, Mitgliedschaften, Unternehmens-/Kontaktdaten, Termine, Nachrichten, KI-Zwischenergebnisse, Automationsdaten, Verbindungen und Supportkopien einzubeziehen. Die E-Mail-Anfrage löst eine Bearbeitung aus, keinen garantierten sofortigen automatischen Komplettlöschlauf.
Bei der Selbstbedienung für den persönlichen Zugang werden zunächst weitere Anmeldungen gesperrt und Sitzungen widerrufen. Nach erfolgreicher Bearbeitung beim Identitätsanbieter werden die persönliche E-Mail-Adresse, der Anzeigename und die Profileinstellungen im QORLYNT-Nutzerkonto entfernt beziehungsweise anonymisiert, Mitgliedschaften widerrufen und zuordenbare E-Mail-Adressen angenommener Einladungen bereinigt. Technische Referenzen können unter einer pseudonymen Kennung fortbestehen; betriebliche Daten, Abrechnungsunterlagen und Sicherungen sind separat nach Zweck, Zuständigkeit und Aufbewahrung zu prüfen. Die Löschung eines persönlichen Zugangs löscht nicht automatisch Unternehmensdaten und beendet kein Abonnement. Ein vollständiger Unternehmenslöschauftrag kann andere Teammitglieder und laufende Buchungen betreffen. Wir klären deshalb, ob nur ein Nutzerzugang oder der gesamte Unternehmensbestand gemeint ist. Bereits übertragene Aktionen lassen sich durch eine spätere Löschung nicht rückgängig machen.
Ein vorhandener Kontaktexport ist kein vollständiger Export aller Plattformdaten. Fordern Sie benötigte weitere Daten vor endgültiger Löschung an. Gesetzliche Datenübertragbarkeits- und Wechselrechte bleiben bestehen. Eine gesetzlich erforderliche Löschung wird nicht pauschal von der Zahlung offener Forderungen abhängig gemacht.
6. Antwortfrist und Ergebnis
Für Betroffenenanfragen gelten die gesetzlichen Fristen: Wir informieren ohne unangemessene Verzögerung, grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Eingang. Bei gesetzlich zulässiger Verlängerung wegen Komplexität oder Anzahl der Anfragen informieren wir innerhalb des ersten Monats über Gründe und die Verlängerung um höchstens zwei weitere Monate.
Eine Identitäts- oder Berechtigungsprüfung dient dem Schutz vor fremden Löschaufträgen und darf den Antrag nicht unnötig erschweren. Fehlen erforderliche Angaben, fragen wir gezielt nach.
Wir teilen mit, welche Maßnahmen getroffen wurden und welche Daten aus welchem Grund gegebenenfalls verbleiben. Bei Ablehnung oder Einschränkung erläutern wir die Gründe sowie Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten. Eine Frist zur Antwort ist keine pauschale Zusage, dass am selben Tag jede Sicherungskopie weltweit entfernt ist.
Soweit die Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO vorliegen und keine Ausnahme greift, erfolgt die Löschung unverzüglich. Die Antwortfrist erlaubt kein pauschales Abwarten von einem Monat. Betroffenenanfragen sind grundsätzlich unentgeltlich; ein angemessenes Entgelt oder eine Ablehnung wegen offenkundig unbegründeter oder exzessiver Anträge kommt nur unter den Voraussetzungen von Art. 12 Abs. 5 DSGVO in Betracht. Die Darlegung dieser Ausnahme obliegt dem Verantwortlichen.
7. Gesetzliche Restbestände und Sicherungskopien
Erforderliche Rechnungs-, Steuer- und Geschäftsunterlagen können aufgrund gesetzlicher Pflichten verbleiben; notwendige Nachweise auch zur Geltendmachung oder Verteidigung konkreter Rechtsansprüche. Nicht alle Nachrichten, Kontakte oder Auditdaten unterliegen automatisch denselben gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Umfang und Dauer müssen für den jeweiligen Restbestand begründet sein.
Zweckgebunden verbleibende Daten werden nicht für gewöhnliche Kundenkommunikation weiterverwendet und im Zugriff beschränkt. Eine bloße interne Kennzeichnung als gelöscht reicht nicht aus, wenn weiterhin unzulässige Nutzung möglich ist.
Produktive Löschung und Backup-Löschung sind getrennte Vorgänge. Bei versionierten Sicherungen können aktuelle und ältere Objektversionen unterschiedlichen Ablaufzeitpunkten unterliegen; die vollständige Entfernung kann zeitversetzt erfolgen. Erforderliche Löschungen müssen nach Wiederherstellung erneut berücksichtigt werden. Wir geben auf Anfrage Auskunft über die für Ihren Fall relevanten Sicherungen und den Stand ihrer Bereinigung.
Ein notwendiger Nachweis über einen Werbewiderspruch oder eine Nachrichtensperre kann in auf das Erforderliche beschränkter Form verbleiben, damit die Sperre auch bei späteren Importen beachtet werden kann. Ein solcher Nachweis darf nicht als Vorwand für weitere Werbung oder die Aufbewahrung vollständiger Gesprächsverläufe dienen.
8. Daten bei verbundenen Diensten
Eine Löschung in QORLYNT löscht nicht automatisch Daten bei WhatsApp/Meta, Telegram, Google, Microsoft, OpenAI, Twilio, Stripe, externen Mail-/Medienanbietern oder anderen vom Unternehmen verbundenen Diensten. Bereits zugestellte Nachrichten, externe Kalendereinträge, Konten, Rechnungen und Zahlungsarten können dort fortbestehen.
Soweit wir für die betreffende Verarbeitung verantwortlich sind, erfüllen wir erforderliche Lösch- und Mitteilungspflichten gegenüber unseren Auftragsverarbeitern und Empfängern. Bei einer Verarbeitung nach Kundenweisung unterstützen wir das verantwortliche Unternehmen. Bei unabhängiger Verarbeitung durch einen Anbieter richten sich zusätzliche Rechte und Löschwege nach dessen Hinweisen.
Der Widerruf einer Providerberechtigung, das Entfernen einer QORLYNT-Verbindung und die Löschung historischer Anbieterdaten sind jeweils gesondert zu beurteilen.
9. Kündigung, Datenschutzrechte und Rückfragen
Eine reine Datenlöschung ist nicht automatisch eine Abokündigung. Umgekehrt führt eine Kündigung nicht sofort zur Löschung sämtlicher Daten. Teilen Sie uns ausdrücklich mit, wenn Sie beides wünschen; gesetzliche Rechte bleiben unabhängig davon bestehen.
Weitere Rechte, Rechtsgrundlagen und die Beschwerdemöglichkeit beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht werden in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Für Fragen: support@qorlynt.com; technische Unterstützung: support@qorlynt.com.
Ist Ihre Erklärung eindeutig auf die endgültige Schließung des gesamten kostenpflichtigen Plattformkontos und die Beendigung der Nutzung gerichtet, wird sie zugleich als Kündigung zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt behandelt. Bei Unklarheiten klären wir den gewünschten Umfang. Für den Anbieterwechsel und die damit verbundene Vertragsbeendigung, Datenabrufphase und Löschung gelten ergänzend Ziffer 14 der AGB und die zwingenden gesetzlichen Vorgaben.